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12.08.2024

regioteam jetzt auch im Baugesetzbuch? Novelle stärkt Clubkultur und sichert Musikclubs rechtlich ab

Das Bundesbauministerium hat mit dem Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) vorgelegt. Unser Clubexperte Jan Szalucki hat dazu gut vorgearbeitet.

Das Bundesbauministerium hat mit dem Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) vorgelegt. Neben wesentlichen Änderungen wie der Verkürzung von Verfahren und Maßnahmen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie der Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte beinhaltet der Entwurf auch eine erhebliche Veränderung des Planungsrechts in Bezug auf die Clubkultur. Demnach soll der neue Nutzungsbegriff „Musikclubs“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aufgenommen werden.

Mit der neuen Nutzungskategorie und deren differenzierten Einordnung in den Katalog der Baugebiete der BauNVO entspricht der Entwurf weitgehend den Vorschlägen, die unser regioteam-Member Jan Szalucki in seiner Masterarbeit detailliert ausgearbeitet hat. Die Arbeit mit dem Titel „Clubkultur in der verdichteten Stadt – Zulässigkeit und Berücksichtigung von Clubs im Planungsrecht“ war der zuständigen Stellen des Bundesbauministeriums zugeleitet worden.

Obwohl die Bemühungen zahlreicher Interessenverbände aus dem Bereich der Clubkultur mit den vorgeschlagenen Änderungen vorerst Früchte zu tragen scheinen, muss die Novelle des Baugesetzbuches zunächst vom Kabinett beschlossen und anschließend im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Vorgesehen ist hierfür ein Zeitraum bis Ende des Jahres. Es bleibt abzuwarten, welche planungsrechtlichen Veränderungen für Clubs tatsächlich ins Gesetz aufgenommen werden und wie sich diese auswirken werden. Auch Auswirkungen auf den vom regioteam betreuten Bebauungsplan zu einem Clubstandort in Leipzig sind nicht ausgeschlossen.

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letzte Änderung: 13.08.2024